Briefe an die Bürgerinnen und Bürger – Wahrung des Datenschutzes
Im Dialog mit Hernn Galgsties
1. Februar 2024 | 9.30 Uhr
Sehr geehrte Frau Hahn,
bitte erlauben Sie mir hiermit nachzufragen woher Sie die persoenlcihen Anschriften von mir und meiner Frau haben?
Wir haben diese Freigabe keinem erteilt.
Bitte pruefen Sie das und geben Sie mir sehr kurzfristig eine Anwort.
Dazu habe ich schon gestern auch die Buergermeisterin und sowie weitere Parteien angeschrieben. Eine Kopie ist auch an die Datenschutzbeauftragte gegangen.
Also bitte eine Reaktion, damit ich ggf. weitere Schritte einleiten kann oder auf diese verzichte. Danke.
Ihnen noch einen schoenen Tag.
1. Februar 2024 | 14.47 Uhr
Hallo und guten Tag Frau Hahn,
hatten Sie schon die Gelegenheit sich um mein Ansehen zu kuemmern?
Es steht immer noch die Frage im Raum, woher haben Sie meine korrekt Anschrift.
Auch in der Nachbarschaft sind Ihre Briefe angekommen.
Auch jeweils OHNE Erlaubnis der Empfaenger.
Keiner konnte mir bestaetigen, Ihnen oder Ihrer Partei die Erlaubnis zur Verwendung persoenlicher Daten erteilt zu haben.
Bitte nunmehr eine Erklaerung wie Sie dazu kommen.
Danke.
In Erwartung Ihrer Nachricht
verbleibe ich mit freundlichen Gruessen
Ruediger Galgsties
1. Februar 2024 | 23.00 Uhr
Sehr geehrter Herr Galgsties,
vielen Dank für Ihre Mail, die ich Ihnen gerne beantworte:
Zunächst erstaunt mich Ihr Drängen in einer keineswegs eiligen und rechtskonformen Angelegenheit. Bereits 5 Stunden nach Ihrer ersten Anfrage (9:30 Uhr) erreicht mich ihre „Mahnung" (14:47 Uhr). Zu dieser Zeit habe ich gerade im persönlichen Gespräch weitere Bürger überzeugt, mir am Sonntag ihre Stimme zu geben. Ich darf Sie also um Verständnis bitten, wenn meine Antwort an Sie hinter meinen übrigen Verpflichtungen sowie meine zeitlich sehr aufwändige Wahlkampagne zurückstehen muss. Gerade in den letzten Tagen bis zum 4. Februar gilt es, noch möglichst viele Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, dass sie mich zu ihrer nächsten Bürgermeisterin wählen.
Ihre persönlichen Adressdaten sowie die vieler anderer Bürgerinnen und Bürger hat mir auf meinen Antrag das Einwohnermeldeamt der Stadt Tornesch zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich erlaube ich mir, Sie darüber zu informieren, dass es für meine Informationsbriefe an bestimmte Wählergruppen eine Rechtsgrundlage im § 50 des Bundesmeldegesetzes gibt. Den genauen Wortlaut des Gesetzestextes mögen Sie bitte dem Internet entnehmen.
Danach ist es der Meldebehörde gestattet, an Parteien, Wählergruppen oder Personen, die sich für ein öffentliches Amt bewerben, personenbezogene Daten (Namen und Adressen) zum Zwecke der Wahlwerbung herauszugeben. Die Hergabe dieser Daten ist mit der strikten Auflage verbunden, die Daten nur zu diesem Zwecke zu nutzen und sie unmittelbar nach der Nutzung zu vernichten. Dies ist bereits geschehen. Damit ist der von Ihnen bezweifelte Datenschutz gewährt.
Darüber hinaus steht es entsprechend den Bestimmungen im Bundesmeldegesetz jedem Bürger frei, so auch Ihnen Herr Galgsties, einer Weitergabe seiner persönlichen Daten zu widersprechen, natürlich nur im Vorwege. Ich gehe davon aus, dass unsere Meldebehörde Ihnen einen entsprechenden Antrag übermittelt.
Im Übrigen halte ich diese gesetzliche Regelung für sehr sinnvoll, da durch sie ermöglicht wird, dass unsere Bürger über Programme und Wahlaussagen der zu wählenden Parteien und Personen informiert werden. Nur gut informierte Wähler können letztendlich kompetent die in ihrem Sinne richtige Wahlentscheidung treffen.
Freundliche Grüße auch an Ihre Ehefrau,
Ann Christin Hahn